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Änderung des hessischen Jagdgesetzes: Nachtzieltechnik künftig erlaubt

25.3.20

Nach Verkündung der Gesetzesänderung im Gesetzbllatt wird in Hessen die Verwendung von Nachtzielgeräten in Zukunft erlaubt sein, um einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest besser entgegenwirken zu können. Beachten Sie vor der Anschaffung oder gar Anwendung eines solchen Gerätes aber unbedingt die genauen Bedingungen, die in dem Gesetz genannt werden.

Näheres hierzu finden SIe in einer Information des LJV Hessen