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Amtliche Regelung zur Kitzrettung mit Drohnen
29.3.24
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat angeordnet, dass Drohnen, die zur Kitzrettung eingesetzt werden, den gesetzlichen Mindestabstand zu Wohngebieten unter bestimmten Voraussetzungen unterschreiten dürfen. Die genauen Bestimmungen finden sich in einem Erlass an das Luftfahrt-Bundesamt vom 20. März 2024, der auch in unseren Downloadbereich eingestellt ist.