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Anklage nach Wolfsabschuss in Brandenburg

24.1.20

Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, derunter Ze ugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen.

https://ljv-hessen.de/wolfsattacke-auf-jagdhund-staatsanwalt-erkennt-notstand-nicht-an/