ASP-Fall im Kreis Groß-Gerau bestätigt
Im Landkreis Groß-Gerau wurde bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Der Kreis Groß-Gerau veröffentlichte hierzu eine Presseerklärung.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium informiert ausführlich über die Ausbreitung des Sperrbezirks und die beschlossenen Maßnahmen.
Speziell für Jäger findet sich dort auch ein Lehrfilm über den korrekten Umgang mit verendet aufgefundenen Wildschwein-Kadavern.
Der Kreis Bergstraße ist bislang weder von der ASP selbst noch von der eingerichteten Sperrzone betroffen. Da er jedoch unmittelbar an die Gefahrenzone angrenzt, hat das Veterinäramt des Kreises detaillierte Empfehlungen formuliert und bittet die Bergsträßer Jäger um Unterstützung.
Zusammenfassend sind vor allem die folgenden Punkte von Bedeutung
- Wildschweinkadaver sind unverzüglich entsprechend dem oben erwähnten Lehrfilm zu behandeln
- Schwarzwild sollte ab sofort nur noch zu Hause und nicht im Revier aufgebrochen und versorgt werden.
- Der Aufbruch sollte nicht im Revier verbleiben.
- Kein Stück Schwarzwild sollte ohne Trichinenuntersuchung und ohne Blutprobe zur Feststellung der ASP in Umlauf gelangen.
- Die Empfehlung des Veterinäramtes, den Aufbruch nach Hüttenfeld zur Firma SecAnim zu verbringen, wird noch vom Vorstand und vom Veterinäramt weiter bearbeitet, insbesondere zur Klärung der Kosten.
