Aufbau klimastabiler Wälder, Bejagung von Schalenwild – 3. Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung
….so lapidar steht es im Rubrum des Schreibens vom 03. April 2020 des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV). Gemeint ist damit die Ausweitung der Jagdzeit für das Schalenwild, rückwirkend zum 01. April 2020. Die Änderung ist bereits am 7. April, einem Tag nach Veröffentlichung im GVBL, in Kraft getreten.
So die Fakten – über Nacht und in einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das HMULKV in gewohnter Manier die Hessische Jägerschaft überrascht und vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Jägerschaft in Hessen war in die Diskussion um die Änderung nur in der Marionetten-Rolle einbezogen, der Rolle, die die jetzige Landesregierung der Jägerschaft scheinbar fest zugeordnet hat.
Bei der Begründung zur Änderung der Jagdverordnung bezieht man sich auf die negative Entwicklung unserer Waldbestände in Hessen und stellt somit unvermittelt die wirtschaftlichen Interessen der hessischen Waldbesitzer in den Vordergrund. Klimastabiler Wald ist dabei das Zauberwort. Ein schlüssiges und erfolgversprechendes Konzept für einen klimastabilen Wald scheint bislang noch nicht gefunden – eher Stochern im Nebel. Und da dies so ist, muss das Schalenwild als eine von möglichen Schadensquellen für die Begründung zur Verordnung herhalten.
Bei der Jägerschaft im Kreis Bergstraße hat die Änderung weniger Verwunderung bzgl. der Vorgehensweise der Landesregierung ausgelöst. Verwirrung und heftige Diskussion jedoch löst die inhaltliche Begründung für den Abschuss des Schalenwildes zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr aus. Damit ist das Schalenwild praktisch ganzjährig bejagbar und findet dadurch wenig Ruhe. Hinzu kommen noch die anderen Einflüsse auf die Ruhe des Wildes durch die zunehmenden Freizeitinteressen der Menschen in der Natur. Unabhängig davon steht es den Hegegemeinschaften frei, die bisher geübte und bewährte Praxis der Rehwildbejagung beizubehalten.
Mit den durch die Hessische Landesregierung veranlassten Änderungen entstehen intensive und z.T. emotional geführte Diskussionen zwischen Jägerschaft und Forst, die „alte Wunden“ aufbrechen lassen und dazu führen, dass Gräben wieder ausgehoben werden. Die Jägerschaft im Kreis Bergstraße ist an einem inhaltlichen Dialog interessiert. Wir werden diesen mit den beteiligten Behörden, Institutionen und Gremien suchen. Bis dahin bitten wir alle, emotionale Ausbrüche zu meiden, mit persönlicher Betroffenheit großzügig umzugehen und vor allem die Kriegsbeile zwischen Jagd und Forst ruhen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie in der Erklärung des HMUKLV und der Stellungnahme des LJV Hessen
Auch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird das Thema kommentiert.