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Aufwandsentschädigung für das Auffinden und Beproben toter Wildschweine

31.8.20

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMKLUV) bittet alle Jagdausübeungsberechtigten um Unterstützung, um dem Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen vorzubeugen und diese gegebenenfalls möglichst früh zu erkennen. Das Risiko, dass die ASP auch in Deutschland Einzug hält, ist nach wie vor hoch. Das Ministerium weist auch darauf hin, dass Jagdausübunngsberechtigten für das Auffinden und Beproben toter Wildschweine eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Weitere Informationen finden sie in der Presserklärung des HMKLUV vom 20. August 2020.