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DJV fordert Ausnahmen für Jäger im geplanten Infektionsschutzgesetz

17.4.21

Das Bundeskabinett plant eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, um die Covid-19-Pandemie effektiver bekämpfen zu können. Der jetzt dem Bundestag vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Ausgangssperre in bestimmten Fällen nicht gilt. Zudem ist die Rede von "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".  Dazu gehört nach Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) auch die Einzeljagd, jedenfalls soweit sie der Verhütung von Wildschäden oder der Jagd auf invasive Arten dient. Dies sollte nach Auffassung des Dachverbandes der Jäger explizit im Gesetz oder seiner Begründung ausgewiesen sein. Mehr dazu in der aktuellen Stellungnahme des DJV.