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Gesellschaftsjagden: Anmeldung nicht mehr erforderlich

25.10.21

Im Kreis Bergstraße müssen Gesellschaftsjagden nicht mehr angemeldet werden. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, wäre dies nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nur noch notwendig, wenn mehr als 1000 nicht geimpfte oder genesene Personen daran teilnähmen.

Weitere Auskünfte zur aktuellen Corona-Schutzverordnung können SIe über die funktionale Email-Adresse des zuständigen Teams 7.1 erfragen: coronaveranstaltungen@kreis-bergstrasse.de.