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Jagdscheinverlängerung: Informationen der Unteren Jagdbehörde

15.1.21

Die Behörde veranlasst bereits seit Dezember die Personenüberprüfungen für die Personen, deren Jagd-schein zur Verlängerung ansteht. Im letzten Jahr wurde auch so verfahren, die Personenüberprüfungen waren bereits für die Jäger durchgeführt. Nach Änderung des Waffengesetzes – ab 20.02.2020 – wurde jedoch für die Erteilung eines Jagdscheines noch eine weitere Sicherheitsüberprüfung (Abfrage beim Hess. Landesamt für Verfassungsschutz) nach § 5 Abs. 5 WaffG erforderlich. Aus diesem Grund verzögerte sich im letzten Jahr zum Teil die Verlängerung der Jagdscheine.
Mittlerweile ist diese geänderte Verfahrensweise der Personenüberprüfung geübte Praxis, die Überprüfungen wurden bereits veranlasst, so dass es zu keinen Problemen kommen dürfte.

Im Gegensatz zum Vorjahr ist eine Übersendung des Antrags vorab in diesem Jahr also nicht mehr erforderlich und auch nicht sinnvoll. Für die Verlängerung des Jagdscheines soll der Unteren Jagdbehörde das ausgefüllte Antragformular, die Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung sowie der Jagdschein möglichst zusammen per Post vorgelegt werden.
Die Untere Jagdbehörde bittet dringend, von persönlichen Vorsprachen abzusehen, da sie die Jagdscheinverlängerungen zum Schutze aller kontaktfrei abwickelt.

Übersenden Sie die Unterlagen bitte per Post oder Ein-wurf in den Briefkasten des Landratsamtes Gräffstraße 5. Alternativ können Sie auch die weiße Urne vor der Tür der Unteren Jagdbehörde Gräffstraße 3 nutzen(diese steht nur zu den Bürozeiten draußen).
Für die Beantwortung weiterer Fragen, stehen Frau Lenhart (06252 15 - 5220) und Frau Pannke (06252 15 - 5533) telefonisch gerne zur Verfügung.