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Neue Hessische Jagdverordnung berücksichtigt Kernforderungen des Landesjagdverbands
1.11.22
Die hessischen Jägerinnen und Jäger haben wichtige Änderungen am ursprünglichen Entwurf für die neue hessische Jagdverordnung durchgesetzt. Anders als zunächst geplant, können Feldhase und Rebhuhn unter bestimmten Voraussetzungen weiter bejagt werden. Damit werden das umfassende Monitoring und die erfolgreiche Hege des Niederwilds in hessischen Jagdrevieren gewürdigt. Auch die Hegemeinschaften bleiben ein zentrales Element der Jagdverordnung. Sie sind unter anderem mit dem Verfahren für die Erstellung von Abschussplänen und der Erarbeitung von Fütterungskonzepten betraut. Ausführliche Informationen zu der neuen Jagdverordnung und der Einschätzung durch den Landesjagdverbandes finden Sie auf der Internetseite des LJV Hessen.