Nochmals ausdrücklich bestätigt: Jagd ist triftiger Grund
In den vergangenen Tagen kam es offenbar in einzelnen Fällen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Behördenvertretern und Jägern in Hessen, ob die Ausübung der Jagd auch während einer möglichen Ausgangssperre im Sinne der Bundesnotbremse erlaubt sei.
Der Landespolizeipräsident hat die Polizeidirektionen daher nochmals explizit darüber informiert, dass die Jagd grundsätzlich ein triftiger Grund ist, um auch während der geltenden Ausgangssperre die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen zu dürfen. Bei möglichen behördlichen Kontrollen legen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihren Jagdschein vor.
Der Landesjagdvberband hat alle diesbezüglichen Informationen der Obersten Jagdbehörde auch nochmals auf seiner Homepage zusammengefasst.