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Restriktionszone nach zwei neuen ASP-Fällen ausgeweitet
3.7.24
Das hessische Landwirtschafsministerium informierte in einer Presseerklärung vom 2. Juli, dass der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) zwei weitere Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt hat. Da ein Kadaver südlich der bisherigen Kernzone im Kreis Groß-Gerau gefunden wurde, musste die Restriktionsgrenze ausgedehnt werden und umfasst nun auch Teile des Kreises Bergstraße. Nähere und stets aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums.