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Schießstand in Siedelsbrunn wieder geöffnet

19.5.20

Liebe Jagdfreunde,
die Landesregierung Hessen hat ab dem 9.5.2020 den Schießbetrieb auf unserer Anlage wieder genehmigt.
Die Ausführungsbestimmungen, d.h. Verhalten auf dem Stand, sollen die Verbände regeln. Diese wiederum sehen das eher im Aufgabenbereich der zuständigen Ordnungs- bzw. Gesundheitsämter - so der Geschäfts-führer des Hessischen Schützenverbandes.
Der DJV bzw. der LJV Hessen haben ebenfalls zu den Verhaltensregeln Stellung genommen:
https://ljv-hessen.de/schiessstaende-duerfen-unter-auflagen-ab-sofort-wieder-oeffnen/
Der Vorstand hat unter Zugrundelegung der vorliegenden Informationen des DJV, des LJV Hessen, des Deut-schen Schützenbundes und natürlich der Äußerungen der hessischen Landesregierung Verhaltensregeln für unsere Schießanlage in Siedelsbrunn aufgestellt.
Aufgrund der Vorgaben, wie mit dem wieder aufgenommenen Schießbetrieb in Hessen zu verfahren ist, wer-den wir ab dem 23.05.2020 nur Gruppen von maximal 5 Personen auf unserer Anlage zulassen.
Wir bitten Sie die Verhaltensregeln genau einzuhalten, damit wir alle gesund und die Stände noch lange ge-öffnet bleiben.
Der Vordruck ist ausgefüllt, entweder doppelseitig bedruckt oder zusammengeklammert (am besten als Farb-druck), mitzubringen und vor dem Schießen bei der Schießaufsicht abzugeben.
Die Schießaufsicht wird dann fortlaufende Nummern auf dem Vordruck aufbringen und die Schützen können in dieser Reihenfolge schießen.
Die Dokumente werden vor Ort drei Wochen aufbewahrt, um im Falle einer Covid-19 Infektion die Kontakte schnell nachweisen zu können.
Wegen der neuen Verhaltensregeln kann es zu Wartezeiten kommen, aber wir sind ja alle Jäger und das stun-delange Warten gewohnt. Man kann entweder im Auto warten oder sich einen Sitzstock/Ansitzstuhl mitbringen.
Das Bilden von Gruppen und das Unterschreiten des Abstands von min 1.5 m während des Wartens soll ver-mieden werden.
Verhaltensregeln mit Vordruck