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Trichineninfektion im Kreis Bergstraße

18.1.24

Der Heilige Abend hielt letztes Jahr eine besondere Überraschung bereit. Um 4:30 Uhr konnte zwischen Bürstadt und Lorsch ein dreijähriger Keiler erlegt werden. Weder vor, noch nach dem Schuss wurden auffällige Merkmale beobachtet.
Bei der Trichinenuntersuchung wurden dann in nur 5g Muskelprobe etwa 150 Wurmlarven festgestellt.
Auf Grund des typischen Aussehens bestand der Verdacht einer Trichineninfektion, welcher im Nachgang durch das Nationale Referenzlabor bestätigt wurde.
Unter Berücksichtigung der hochgerechneten Befallsrate sowie der minimalen Infektionsdosis, hätte bereits der Verzehr von 15g Muskelfleisch des befallenen Tieres, beispielsweise in einem Rohwurstknacker, eine klinische Erkrankung auslösen können. Auf Grund der vorbildlichen Kennzeichnung und Aufbewahrung des betroffenen Wildkörpers durch den Jäger konnte dieser umgehend aus der Lebensmittelkette entfernt und als untauglich verworfen werden. Die unschädliche Beseitigung des Aufbruchs hat zudem die Infektion weiterer Tiere im Revier wirksam unterbunden.
Der vorliegende Fall zeigt, dass die Gefahr einer Trichineninfektion auch im Kreis Bergstraße weiterhin real ist, aber durch eine gute Zusammenarbeit von Jägern und Veterinäramt zu beherrschen.

 

Dr. Thomas Faßbender

Abteilungsleiter
Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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