Umgang mit Wildschweinlebern: Neue Richtlinien wegen PFAS/PFC
Im vergangenen Herbst veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Neubewertung der gesundheitlichen Risiken durch poly- und perfluorierte Alkyl-verbindungen (PFAS). Diese auch als perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) bezeichneten Stoffe reichern sich insbesondere in der Leber von Wildschweinen an und überschreiten die neu definierten Grenzwerte deutlich. Sie sind nicht für den Verzehr geeignet. Die Lebern reiner Pflanzenfresser sind weniger belastet und gelten weiterhin als unbedenklich.
Aus diesem Grund sollten Wildschweininnereien künftig unschädlich beseitigt werden (z.B. geruchsdicht verpackt über die Restmülltonne oder die Müllverbrennung, größere Mengen über die Tierkörperbeseitigung der SecAnim GmbH). Sie dürfen keinesfalls in der Natur belassen oder zur Bestückung eines Luderplatzes verwendet werden, um eine weitere Anreicherung der Rückstände in der Umwelt und in der Nahrungskette zu verhindern.
Generell können natürlich vereinzelt weitere Proben untersucht werden. Neben der Leber wäre es auch in diesen Fällen interessant, ein Stück Muskulatur (mind. 20 g) vom glei-chen Tier zu erhalten (1 Probe mit 2 Teilproben, separat verpackt). Eine Einsendung muss über das Veterinäramt erfolgen. Um die Proben möglichst frisch untersuchen zu können, bie-tet es sich an, die Proben gefroren oder zumindest gekühlt zu überbringen (LHL Standort Wiesbaden, z. Hd. Sandy Falk). Bereits eingefrorene Proben können auch dann noch unter-sucht werden, wenn der Erlegungszeitpunkt bereits einige Wochen zurückliegt.
Weitere Informationen finden sich in den Hintergrundinformationen des Veterinäramtes.