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Wichtige Änderungen bei Waffen und Magazinen zum 01.09.2020 - 3. Waffenrechtsänderungsgesetz tritt in Kraft

12.7.20

Im Zuge des dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (3. WaffRÄnG) kommen ab 01.09.2020 neue Regelungen auf Jäger/ Waffenbesitzer zu. Waffenhändler und –hersteller sind dann verpflichtet, die Überlassung sowie den Umtausch oder die Reparatur von Schusswaffen elektronisch über das NWR (Nationales Waffenregister) anzuzeigen. Hierzu benötigen sie die im NWR erfassten sogenannten Identifikationsnummern NWR-IDs. Die NWR-ID für die Waffen und Waffenteile sind auf der Waffenbesitzkarte (WBK) nicht erfasst.
Die NWR-IDs sind unverwechselbare Identifikationsnummern (ID) des NWR. Sie werden einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-IDs gewährleisten die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR.
Die NRW-IDs haben 21 Stellen und sind jeder Person, jeder Erlaubnis (WBK) und jeder Waffe und deren wesentlichen Teilen zugeordnet. Entsprechend der Zuordnung beginnen die NWR-IDs mit E (Erlaubnis/ WBK), P (Person), W (Waffe) oder T (Waffenteil).
Anders als in der Ausgabe 07/20 des Hessenjägers dargestellt, müssen die Jäger im Kreis Bergstraße nicht auf die Waffenbehörde zugehen. Die Abteilung Ordnungs- und Gewerbewesen wird ab sofort alle Waffenbesitzer anschreiben und ihnen die NWR-IDs mitteilen. Dazu wird die Behörde die Karteikartenausdrucke der Waffenbesitzkarten in Form von Datenblättern versenden. In diesem Zuge sind die Waffenbesitzer aufgerufen, die Angaben zu den Schusswaffen (Waffenart, Kaliber, Bezeichnung von Herstellen und Modell, Seriennummer) zu überprüfen und ggf. vorhandene Abweichungen mitzuteilen. In sehr dringenden Fällen können die Daten auch vorab bei der Waffenbehörde angefordert werden.
Ab 01.09.2020 benötigen die  Waffenbesitzer die Personen-ID (P-ID) sowie die ID der Waffenerlaubnis (E-ID) zum Waffenerwerb bei einem Waffenhändler. Die Waffen ID (W- oder T-ID) wird ab 1.9.2020 bei jeder Waffenüberlassung an einen Händler bzw. bei Abgabe einer Waffe zur Reparatur benötigt.
Bei Waffenwechsel von Privat zu Privat sind diese Angaben vorerst nicht zwingend erforderlich.

Weitere Informationen über die NWR-IDs finden Sie unter https://nwr-fl.de/was-ist-die-nwr-id.html.