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Pächter haften für Sicherheit von Hochsitzen

18.4.21

Unter Revierpächtern dürfte generell bekannt sein,, dass sie für die Sicherheit der Jagdeinrichtunngen verantwortlich sind und darauf achten müssen, die Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4) einzuhalten. Möglicherweise ist aber nicht allen Jagdausübungsberechtigten bewusst, wie weit die persönlichen Pflichten gehen, wenn es darum geht, den Zustand und die Sicherheit von Hochsitzen zu überprüfen. Das Oberlandesgericht Hamm hat diese Pflichten präzisiert, wie ein Artikel in der Zeitschrift Wild und Hund berichtet.